[#anchor1]Arbeitsplatzbeschreibung TVöD[#anchor1]
In einer Arbeitsplatzbeschreibung sind sämtliche Tätigkeiten aufgeführt und meist mit einem zeitlich prozentualen Anteil versehen. Sie beschreibt alle an einem Arbeitsplatz wahrzunehmenden Aufgaben und der übertragenen Befugnisse der Angestellten. Dies sollte so konkret dargestellt werden, dass die Arbeitsvorgänge leicht aus der Beschreibung abgeleitet werden können. Im öffentlichen Dienst dient die Arbeitsplatzbeschreibung zur sachgerechten Eingruppierung nach TVöD. Das Gehalt wird dabei mit Hilfe der Entgeltgruppen bestimmt. Die Beschreibung sollte daher mit der erforderlichen Aufmerksamkeit erstellt werden.
In der freien Wirtschaft wird eher der Begriff „Stellenbeschreibung“ verwendet, die beiden Begriffe sind jedoch nicht ganz synonym zueinander. So dient eine Stellenbeschreibung in der Wirtschaft lediglich der Dokumentation des Stelleninhabers.
[#anchor2]Ist eine Arbeitsplatzbeschreibung Pflicht?[#anchor2]
Ganz gleich ob im öffentlichen Dienst oder der freien Wirtschaft: Arbeitgeber sind rechtlich nicht dazu verpflichtet eine Arbeitsplatzbeschreibung zu erstellen oder diese in den Arbeitsvertrag aufzunehmen. Allerdings muss eine Charakterisierung der Stelle vorliegen. Oft ist im Vertrag dann lediglich die Funktion und der Titel einer Stelle genannt und der zugehörige Aufgaben- und Verantwortungsbereich für die Mitarbeitenden grob umrissen. Im Streitfall müssen Angestellte dann anderweitig ableiten, welche Pflichten sie überhaupt haben. Gerade im öffentlichen Dienst sind korrekte und aktuelle Arbeitsplatzbeschreibungen empfehlenswert, da sie falsche tarifliche Eingruppierungen verhindern.
Tipp: Wer sich dafür entscheidet, eine Arbeitsplatzbeschreibung zu nutzen, sollte alle wichtigen Informationen aufnehmen, sie sollte aber dennoch nicht zu umfangreich sein. Am besten sollte sie kein fester Bestandteil des Arbeitsvertrags sein, damit sie leichter überarbeitet oder verändert werden kann und der Arbeitgeber flexibler bleibt.
Wie wichtig ist eine Arbeitsplatzbeschreibung?
Ganz auf eine Arbeitsplatzbeschreibung verzichtet werden sollte nicht, denn sie bietet gewisse Vorteile. Zum Beispiel ist sie für die Personalplanung und bei der Zeugniserstellung hilfreich. In der Personalplanung ist der Einsatz als Führungs- und Organisationsinstrument möglich, wodurch Anforderungen an den Stelleninhaber dokumentiert werden können. Oder sie dient einfach als beiderseitige Informationsquelle.
Die Arbeitsplatzbeschreibung bildet im Idealfall auch die Basis für das daraus abzuleitende Anforderungsprofil. Allerdings sollte sie immer unabhängig vom (aktuellen oder zukünftigen) Stelleninhaber erstellt werden und rechtlich sauber und diskriminierungsfrei formuliert sein.