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Personalgespräche: Erfolgsfaktoren und Tipps

  • Beitrags-Kategorie:Ratgeber

Definition

Ein Personalgespräch, auch Mitarbeitergespräch (MAG) genannt, ist eine regelmäßige oder anlassbezogene Kommunikation zwischen Führungskraft und Mitarbeiter:in. Hier werden persönliche und arbeitsbezogene Themen besprochen. Typische Gesprächsinhalte sind Leistungsbewertungen, Feedback zur Performance und Zusammenarbeit, kommende Veränderungen, Entwicklungschancen, Zielsetzungen sowie individuelle Anliegen.

Vorteile

  • Verbesserte Kommunikation und Vertrauen
  • Klarheit über Leistung und Erwartungen
  • Motivation und Entwicklungspotenziale fördern
  • Betriebsklima verbessern
  • Mitarbeiterbindung stärken

Arten und Anlässe

  • Institutionalisierte Gespräche: Regelmäßige Abstände (z.B. halbjährlich)
  • Anlassbezogene Gespräche: Aktuelles Ereignis (z.B. Konflikt, Leistungsrückgang)
  • Check-ins: Kurze, informelle Gespräche ohne festen Rahmen

Erfolgsfaktoren

  • Haltung: Offenheit, Wertschätzung, Vertrauen
  • Vorbereitung: Themen sammeln, Soll-Ist-Vergleich, Gesprächsleitfaden
  • Nachbereitung: Protokoll, Vereinbarungen, Regelmäßigkeit

KOALA-Prinzip für den Gesprächsleitfaden:

Das KOALA-Prinzip kann im Gespräch helfen, einen klaren Überblick zu bewahren. Daher kann es nützlich sein, einen maßgeschneiderten Leitfaden für Personalgespräche zu verschiedenen Anlässen zu erstellen oder das Führen eines Protokolls zu erleichtern. Die Buchstaben in KOALA stehen für:

  • K – Kontaktphase: Angenehme Atmosphäre schaffen, Begrüßung, Smalltalk
  • O – Orientierungsphase: Ablauf des Gesprächs erklären, Ziele verdeutlichen
  • A – Analysephase: Feedback geben und erhalten, lösungsorientiert arbeiten
  • L – Lösungsphase: Gemeinsame Lösungen erarbeiten, nächste Schritte planen
  • A – Abschlussphase: Offene Fragen klären, Vereinbarungen festhalten, Verabschiedung

Allgemeine Tipps

  • Offene Fragen stellen
  • Aktives Zuhören
  • Ehrlichkeit und Wertschätzung
  • Fokus auf gewünschtem Zustand

Rechte und Pflichten:

Führungskräfte oder Arbeitgebende haben das Recht, gemäß §106 der Gewerbeordnung Personalgespräche anzuordnen. Diese Gespräche müssen aus sachlichen Gründen während der Arbeitszeit am üblichen Arbeitsort stattfinden. Die Reisekosten sind zu übernehmen und gelten als Arbeitszeit. Sachliche Gründe sind z.B. Leistungsbeurteilungen, Weisungen, Nichteinhaltungen. Mitarbeitende müssen teilnehmen außer bei Arbeitsunfähigkeit, Kündigung, Vertragsänderungen zum Nachteil oder Ablehnung. Bei Arbeitsunfähigkeit kann unter betrieblichen Umständen ein Gespräch angeordnet werden. Mitarbeitende müssen keine sofortigen Entscheidungen fällen. Dritte wie Betriebsratsmitglieder oder Anwälte können bei Konflikten hinzugezogen werden. Externe Anwälte sind in speziellen Fällen erlaubt, z.B. bei keiner Teilnahmepflicht oder einer möglichen Kündigung wegen mutmaßlicher Straftaten. 

Fazit

In einem Personalgespräch zeigt sich die Führungskompetenz. Wie bei vielen anderen Aufgaben erfordert auch die Planung, Vorbereitung und Durchführung eines Personalgesprächs einen erhöhten Zeitaufwand. Die Zeit und Mühe, die eine Führungskraft in dieses Gespräch investiert, signalisiert die Wertschätzung gegenüber dem Mitarbeiter – einer entscheidenden Komponente der Führung. Obwohl dieser Zeitaufwand nicht unerheblich ist, steht er in keinem Verhältnis zu den Kosten in Zeit und Energie, die Konflikte, Neueinstellungen und Einarbeitungen verursachen können. Deshalb sollte das Gespräch nicht nur rückblickende Leistungsbeurteilungen umfassen, sondern auch die gemeinsame Festlegung des individuellen Entwicklungspotenzials im Einklang mit den Unternehmenszielen. Durch diese Herangehensweise leistet das regelmäßige Personalgespräch einen bedeutenden Beitrag zu verschiedenen Aspekten des Unternehmens.